Die Mitglieder des Uniformierten, privilegierten Bürgerschützenkorps der Stadtgemeinde Bad Leonfelden freuen sich über Ihr/Dein Interesse an der Vorgangsweise Mitglied zu werden.

Wir bieten bei aktiver Mitgliedschaft ein umfangreiches Vereinsleben, das der Traditionspflege und Kameradschaft gewidmet ist.

Unterstützende Mitglieder heißen wir herzlich willkommen und bedanken uns auch auf diesem Weg für die finanzielle Hilfe.

 

In den Statuten ist die Aufnahme wie folgt geregelt:

 

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

 

a) Eintritt als ordentliches (aktives) Mitglied

Die Mitgliedschaft als ordentliches (aktives) Mitglied wird durch eine Beitrittserklärung an den Vereinsvorstand erworben, wenn der Vereinsausschuss dem Beitritt mit 3/4 Mehrheit zustimmt.

Ein neu aufgenommenes Mitglied ist vor angetretenem Korps feierlich anzugeloben. Dabei hat das neu aufgenommene Mitglied vor der Fahne dem Obmann in Anwesenheit des Protektors oder seines Vertreters durch Handschlag folgendes Gelöbnis abzulegen:

 

„ Ich gelobe auf die Fahne des Uniformierten Privilegierten Bürgerschützenkorps der Stadtgemeinde Bad Leonfelden, dass ich mit all meinen Kräften dem Bürgerschützenkorps dienen werde, dass ich die Statuten des Bürgerschützenkorps nach bestem Wissen und Gewissen befolgen werde und dass ich mich dem Ansehen der Stadtgemeinde Bad Leonfelden würdig erweisen werde“.

„Ich gelobe“.

Die feierliche Angelobung ist einmal jährlich, spätestens 8 Wochen nach dem Hauptrapport durchzuführen.

b) die Mitgliedschaft als unterstützendes Mitglied wird durch eine Beitrittserklärung an den Vereinsvorstand erworben, wenn der Vereinsausschuss dem Beitritt mit einfacher Stimmenmehrheit zustimmt.

c) Ehrenmitglieder

werden über Antrag vom Hauptrapport mit 3/4 Mehrheit bestätigt.

 

Beitrittserklärung (zum Download klicken)